Der Chef der Bäckerei Bosselmann hat mit seinem viralen Video auf YouTube Millionen gerührt, und leider hat er nicht Unrecht mit seinem Vorwurf, dass die Aussagen der Politiker von der schnellen finanziellen Hilfe von Unternehmen in vielen Fällen später als angekündigt, wenn nicht gar zu spät, kommen werden.
Dies hängt nicht zwingend nur an der Politik, die mit Hochdruck daran arbeitet, die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu gestalten, damit überhaupt Darlehen an Unternehmen in Schwierigkeiten vergeben werden können. Der faktische Flaschenhals liegt bei den Hausbanken und Förderinstituten. Der Darlehensnehmer spricht mit seiner Hausbank (unterstellt er hat eine), und bringt idealerweise bereits die entsprechenden Entscheidungsunterlagen mit. Die Hausbank stößt einen eigenen Kreditgenehmigungsprozess an, da diese ein prozentuales Restrisiko aus der Finanzierung trägt. Unterstellt, parallel zu der eigenen Entscheidung, wird die Entscheidung der Förderbank, sei es ein Landesförderinstitut oder die KfW, sofort beantragt, dauert allein dieser Prozess in Zeiten, in denen viele Anträge auf einmal gestellt werden und gleichzeitig der operative Prozess in der Bank durch Krankheiten oder Homeoffice beeinträchtigt ist, Tage, wenn nicht sogar Wochen.
Mit der positiven Entscheidung ist es aber nicht getan. Vielmehr muss diese auch noch im Rahmen eines Darlehensvertrages umgesetzt werden, unter Umständen zusammen mit der Vereinbarung von Sicherheiten. Erst nach Unterzeichnung und Erfüllung der im Vertrag aufgeführten Auszahlungsvoraussetzungen kann das Darlehen ausgezahlt werden. Dieser Prozess zeigt, dass die Versprechen der Politik wahrscheinlich nicht in böser Absicht, aber in Unkenntnis des administrativen und regulatorischen Aufwandes abgegeben wurde.
Jedem, der auf Mittel angewiesen ist, kann deshalb nur angeraten werden, zusammen mit seinen Gläubigern erst einmal Zeit zu gewinnen, z.B. durch Stundungen oder Aussetzungen von Zahlungen. Jeder Gläubiger braucht auch zukünftig noch Vertragspartner, mit denen er Geld verdient. Auch Kurzarbeitergeld und Steuerstundungen sind möglich. Außerdem wird die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt, die aufgrund der Corona-Krise antragspflichtig werden.
Für Kleinstunternehmen und Verbraucher arbeitet die Politik auch an weiteren Optionen, wie z.B. Leistungsverweigerungsrechte für Verbraucher und Kleinstunternehmen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, die Aussetzung von Kündigungsrechten für Mieter und die Einschränkung von Kündigungsrechten für Banken sowie gesetzliche Stundungsregelungen bei Verbraucherdarlehen. Auch wird die Politik für diese Gruppe kurzfristig schnelle finanzielle Soforthilfe liefern, die nicht durch einen langfristigen Genehmigungsprozess laufen müssen.