Unter anderem weil die Haftung gegenüber Gläubigern auf das Stammkapital der GmbH beschränkt ist, ist diese Rechtsform beliebt. Allerdings lauern auch Risiken, die es zu vermeiden gilt. Was häufig nicht bekannt ist: Geschäftsführer haften bei schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten mit ihrem Privatvermögen, zum Beispiel wenn ein Insolvenzantrag verspätet gestellt wird.
GmbH-Geschäftsführer – Die Haftungsfallen vermeiden – Compliance wird immer noch unterschätzt
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